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FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 52d FGO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Rollenbezogene Auslegung der Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs durch Steuerberater
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Berlin, 05.05.2022 - 12 L 25.22
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren
Auszug aus FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23
Soweit ggf. deshalb vertreten wird, dass die Anwendung der Nutzungspflicht davon abhänge, dass der Kläger seinen beruflichen Briefkopf verwende oder anderweitig in den Schriftsätzen auf seine Bestellung zum Steuerberater oder Rechtsanwalt hinweise (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris, zu § 55d der Verwaltungsgerichtsordnung) ist nicht ersichtlich, auf welcher Rechtsgrundlage sich eine solche Differenzierung stützen könnte.Soweit in diesem Zusammenhang zudem von einer "Selbstvertretung" gesprochen wird (vgl. auch insoweit Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 5. Mai 2022 - 12 L 25/22 -, juris), gibt es diese auch dann nicht, wenn die Zulassung als Rechtsanwalt oder Steuerberater erwähnt ist.
- BFH, 19.02.2009 - IV R 97/06
Monetäre Beschränkung einer qualifizierten elektronischen Signatur - Wirksamkeit …
Auszug aus FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23
Denn eine Erledigungserklärung kann nur in der mündlichen Verhandlung oder durch Einreichung eines Schriftsatzes oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden (§ 155 FGO in Verbindung mit § 91a Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO); vgl. BFH, Urteil vom 19. Februar 2009 - IV R 97/06 -, BFHE 224, 385, BStBl II 2009, 542). - BFH, 11.08.2023 - VI B 74/22
Übermittlung elektronischer Dokumente durch Steuerberater ab dem 01.01.2023
Auszug aus FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23
Jedem Steuerberater steht seit dem 01.01.2023 mit dem besonderen Steuerberaterpostfach auch ein sicherer Übermittlungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 11. August 2023 - VI B 74/22 -, juris). - FG Hessen, 06.12.2018 - 4 K 1880/14
§ 52a FGO
Auszug aus FG Hessen, 18.10.2023 - 4 K 895/23
Vielmehr war die Einreichung der Schriftsätze mittels Telefax, die eine handschriftliche Unterschrift wiedergeben, ausreichend (vgl. Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 06.12.2018 - 4 K 1880/14, ZD 2019, 328 zur Zulässigkeit von Telefaxschreiben im Übrigen).